Anschrift
Anschlussort
Gebäudeangaben
Versorgung mit Trinkwasser
Mit der Antragsstellung ist einzureichen:
Ein Lageplan des Grundstückes mit Eintragung der Gebäude M. 1:1000 oder 1:500
Ein Keller- bzw. Erdgeschossgrundrissplan 1:100 oder 1:50
Ein Leitungsplan und Berechnung der Trinkwasserleitungen nach DIN 1988, erstellt durch eine fachkundige Person mit planerischer Befähigung, techn. Büro oder Installateurunternehmen.
Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die entsprechenden Pläne der STADTWERKE Barsinghausen GmbH vorliegen.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser AVB WasserV und die technischen Bestimmungen für Bau und Betrieb von Trinkwasserleitungen in Grundstücken DIN 1988, jeweils in der gültigen Fassung, erkenne(n) ich/wir für mich/uns als verbindlich an. Die Kosten des Anschlusses werden von mir/uns übernommen. Es ist mir/uns bekannt, dass dieser Antrag erst nach Zahlung der Kosten als verbindlicher Auftrag gilt und die STADTWERKE Barsinghausen GmbH erst dann die Ausführung übernehmen; des Weiteren, dass Verbrauchsleitungen innerhalb des Grundstückes nur durch zugelassene Installationsunternehmen ausgeführt werden dürfen. Durch Vornahme oder Unterlassung der Prüfung der Anlage, sowie durch ihren Anschluss an das Leitungsnetz keinerlei Haftung durch die STADTWERKE Barsinghausen GmbH übernommen wird. Mit der Anbringung von Hinweisschildern an meinen/unseren Gebäuden bin ich/sind wir einverstanden.
Die Kosten des Anschlusses trägt der Antragsteller.
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Sie können das Formular HIER downloaden und am PC ausfüllen oder schreiben Sie uns eine Nachricht: