FAQ zur Strom- und Gaspreisbremse
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse wurde am 16.12.2022 beschlossen. Die Kilowattstunde wird für die ersten 80 % des Vorjahresverbrauches auf 40 Cent je kWh gedeckelt. Der Bund übernimmt die Differenz zum regulären Preis. Sie müssen sich um nichts kümmern, die Beantragung und Abwicklung des Preisdeckels übernehmen wir.
Der restliche Jahresverbrauch wird Stromkunden zum vollen Preis laut Vertrag berechnet.
Die erste Entlastung wird spätestens bis zum 31.03.2023 umgesetzt. Für den Verbrauch ab 01.01.2023 bis zur ersten Entlastung wird es eine rückwirkende Entlastung geben.
Die Strompreisbremse hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und kann bis zum 30.04.2024 verlängert werden.
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse wurde am 16.12.2022 beschlossen. Die Kilowattstunde wird für die ersten 80 % der prognostizierten Jahresmenge zum Zeitpunkten September 2022 auf 12 Cent je kWh gedeckelt. Der Bund übernimmt die Differenz zum regulären Preis. Sie müssen sich um nichts kümmern, die Beantragung und Abwicklung des Preisdeckels übernehmen wir.
Den restlichen Jahresverbrauch wird Gaskunden zum vollen Preis laut Vertrag berechnet.
Die erste Entlastung wird spätestens bis zum 31.03.2023 umgesetzt. Für den Verbrauch ab 01.01.2023 bis zur ersten Entlastung wird es eine rückwirkende Entlastung geben.
Die Gaspreisbremse hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und kann bis zum 30.04.2024 verlängert werden.