§ 14a EnWG

Was ist das und wer ist betroffen?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt für bestimmte elektrische Geräte eine Pflicht zur netzorientierten Steuerung – sofern sie:

  • fest im Niederspannungsnetz installiert sind,
  • über 4,2 kW Anschlussleistung verfügen,
  • und ab dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden

Zu den betroffenen Geräten zählen:

  • Wallboxen für E‑Autos,
  • Wärmepumpen (inkl. Zusatzheizungen/Heizstäben),
  • stationäre Klimageräte,
  • Stromspeicher, die direkt Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen

Für Anlagen, die vor dem 1.1.2024 installiert wurden, gilt zunächst Übergangsschutz bis zum 31.12.2028, sofern bereits ein reduziertes Netzentgelt gewährt wurde. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Regelung ist möglich, aber ein Rücksprung später nicht mehr.

3 Module zur Reduzierung des Netzentgeltes

Mit § 14a EnWG profitieren Sie langfristig von reduzierten Netzentgelten. Je nach Situation können Sie zwischen Modul 1 (pauschale Entlastung) und Modul 2 (prozentuale Entlastung bei separatem Zähler) wählen. Mit Modul 3 zahlen Sie je nach Tageszeit unterschiedlich hohe Netzentgelte – besonders günstig in Zeiten mit geringer Netzauslastung. So lohnt es sich, den Stromverbrauch gezielt zu verlagern.

Modul 1

pauschale Reduzierung

  • Gemeinsame oder getrennte Messung
    Dieses Modul gilt, wenn Sie nur einen Zähler nutzen, über den Ihr gesamter Stromverbrauch läuft. Sie können das Modul aber auch wählen, wenn Sie zwei getrennte Zähler verwenden.
  • Pauschale Entlastung
    Sie erhalten eine vom Verbrauch unabhängige Entlastung. Die Höhe variiert je nach Netzbetreiber und liegt zwischen 110 € und 190 € brutto pro Jahr.
  • Interessant für E-Mobilität
    Die pauschale Entlastung kann beispielsweise Ihre Stromkosten für den Betrieb eines Elektrofahrzeugs mit einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr um etwa 20 % senken – bei einem Strompreis von 30 Cent pro kWh. Eine attraktive Option für alle, die auf Elektromobilität setzen.

Modul 2

prozentuale Reduzierung

  • Getrennte Messung
    Die technische Voraussetzung für Modul 2 ist eine getrennte Messung. Das bedeutet, Sie benötigen einen zweiten, separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe, Wallbox oder ähnliche Geräte.
  • Prozentuale Entlastung
    Sie erhalten eine prozentuale Entlastung auf Ihr Netzentgelt. Dieses wird auf 40 % je verbrauchter Kilowattstunde (kWh) reduziert. Die genaue Höhe des Netzentgelts ist vom jeweiligen Netzbetreiber abhängig und macht in der Regel etwa ein Drittel Ihres Strompreises aus.
  • Interessant für Wärme
    Modul 2 lohnt sich besonders bei hohem Stromverbrauch – zum Beispiel für den Betrieb einer Wärmepumpe oder wenn Sie mehrere steuerbare Geräte im Einsatz haben.

Modul 3

zeitvariablen Netzentgelte

  • Intelligentes Messsystem
    Modul 3 können Sie ergänzend zu Modul 1 hinzubuchen und beide Module miteinander kombinieren. Voraussetzung dafür ist, dass bei Ihnen ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert und in Betrieb genommen wurde.
  • Zeitvariable Netzentgelte
    Der Netzbetreiber definiert drei unterschiedliche Preisstufen innerhalb eines Tages, die sich an der aktuellen Netzauslastung orientieren. Die Höhe Ihres Netzentgelts richtet sich nach diesen Tarifstufen.
  • Lastspitzen reduzieren
    Modul 3 unterstützt dabei, Lastspitzen im Stromnetz zu reduzieren. Der Vorteil für Sie: Wenn Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in Zeiten mit geringer Netzauslastung verlagern, profitieren Sie von besonders günstigen Netzentgelten.
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So funktioniert’s:

Anmeldung & Abläufe

  • Installation durch Elektrofachkraft
    Das Gerät wird fachgerecht installiert.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber
    Der Installateur meldet das Gerät direkt nach Inbetriebnahme an den Netzbetreiber an – und damit ist die Teilnahme an § 14a bereits eingeleitet.
  • Smart Meter & Steuertechnik (für Modul 3)
    Für das zeitvariable Modul ist ein intelligentes Messsystem nötig. Mitarbeitende ziehen hierfür Steuerboxen und/oder Messstellenbetreiber mit ein.
  • Abrechnung über den Stromanbieter
    Dein Energielieferant erhält vom Netzbetreiber die Information zur Steuerbarkeit und rechnet die Netzentgeltreduzierung über deine Stromabrechnung ab. Die Gutschrift ist also automatisch – sofern du über ein teilnahmefähiges Gerät verfügst.

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