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Bankverbindung
Die Bankverbindung der Stadtwerke Barsinghausen lautet wie folgt:
Bankverbindung
SEPA Zahlungsverkehr
Stadtsparkasse Barsinghausen
- IBAN DE02 2515 1270 0000 1020 04
- BIC NOLADE21BAH
Bitte erteilen Sie uns gerne ein Lastschriftmandat.
Neue Zählergeneration macht Stromzählen digital
Energiewende – die erste Phase
Mit Smart Meter machen wir jetzt das Stromnetz fit
Alles was Recht ist – die gesetzlichen Grundlagen
Damit der Einzug der neuen smarten Zählergeneration geordnet und nach höchsten Qualitätsstandards stattfindet, ist das „Messstellenbetriebsgesetz“ geschaffen worden. Es ist als Teil des „Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende“ zum 02.09.2016 in Kraft getreten.
Im Messstellenbetriebsgesetz ist festgelegt, wer eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhält. Es regelt, bis wann die neuen Zähler eingebaut sein müssen, wie hoch die sogenannten Messstellenentgelte, also die Entgelte für Ablesung und Datenverarbeitung, sind, welche Datenschutzbestimmungen gelten und wer sich zukünftig um das Zählerwesen, im Fachausdruck den Messstellenbetrieb, kümmert.
Sie sind ein zentraler Baustein für die Digitalisierung des Stromnetzes. Und so ein intelligentes Stromnetz brauchen wir in Deutschland unbedingt. Denn rund 35 Prozent unseres Stroms werden heute in regenerativen Anlagen wie Windparks oder Photovoltaikanlagen erzeugt. Wenn die Sonne scheint oder der Wind weht, haben wir viel Strom. Und der muss möglichst schnell und ohne viele Energieverluste genau an den Ort, wo Strom gerade gebraucht wird. Dafür – für die schnelle und zielgenaue Verteilung des Stroms – brauchen wir ein intelligentes Stromnetz mit Smart Metern.
Rollout – englisch „ausrollen“ – heißt so viel wie groß angelegte Einführung und bedeutet, dass nach und nach jeder deutsche Haushalt einen Smart Meter bekommen soll. 2032 soll es dann in Deutschland nur noch Smart Meter geben.
Der „grundzuständige Messstellenbetreiber“ baut die Smart Meter ein. In Barsinghausen ist dies die Avacon Netz GmbH. „Grundzuständig“ heißt: Die Avacon Netz GmbH kümmert sich automatisch um den Zähler – vom Einbau über Ablesung bis hin zur Wartung und zwar bei allen Kunden in Barsinghausen.
Ja, Ihren Messstellenbetreiber können Sie frei wählen (§ 5 und 6 MsbG). Er übernimmt dann den Einbau des Smart Meters, die Ablesung und die Wartung.
Bis 2032 werden die Smart Meter bei allen Kunden eingebaut, bevorzugt dann, wenn die Eichfrist von alten Zählern ausläuft und diese ohnehin ausgebaut werden müssen. Das ist effizient und spart kosten.
Als Smart Meter bezeichnet man einen neuen digitalen Stromzähler. Es wird zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterzeichnet.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler. Sie speichert Verbrauchsdaten, die man sich tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau anzeigen lassen kann. Bei der modernen Messeinrichtung werden keine Daten übertragen, sondern der Verbrauch wird lokal, also einfach im Zähler, gespeichert.
Ein intelligentes Messsystem ist eine moderne Messeinrichtung mit einer zertifizierten Kommunikationseinheit, in der Fachsprache Smart-Meter-Gateway genannt. Durch die Kommunikationseinheit können die Messwerte aus dem Zähler zum Beispiel über Powerline oder eine Mobilfunkverbindung übertragen werden. Für Smart-Meter-Gateways gelten strenge Datenschutzbestimmungen, die noch strikter gefasst sind als die Bestimmungen für das Online-Banking.
Bei einer modernen Messeinrichtung können die Verbrauchsdaten über ein Display am Zähler abgelesen werden. Für die Anzeige der Verbrauchsdaten ist die Eingabe eines PIN Codes erforderlich. Bei einem intelligenten Messsystem werden die Daten automatisch in ein Portal übertragen. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber.
Wenn Sie jährlich bis 6.000 Kilowattsunden Strom verbrauchen oder eine Einspeiseanlage mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 Kilowatt haben, erhalten Sie eine moderne Messeinrichtung. Alle anderen bekommen ein intelligentes Messsystem, das heißt eine moderne Messeinrichtung mit einem Smart-Meter-Gateway.
Ja, und zwar ausnahmslos für alle Kunden, die Strom beziehen und / oder einspeisen.
Wie für den alten Zähler fallen auch für den Smart Meter sogenannte Messstellenbetriebsentgelte an. Gut zu wissen dabei:
- Die Entgelte sind bei den Smart Metern höher als bisher. Wer sich informieren möchte, kann dies auf der Interseite des zuständigen Messstellenbetreibers tun
- Für Kunden mit einer modernen Messeinrichtung hat der Gesetzgeber eine Preisgrenze von 20,00 Euro (brutto) festgelegt – mehr darf ein grundzuständiger Messstellenbetreiber nicht verlangen.
- Früher war das Messstellenbetriebsentgelt Teil des Strompreises. Zukünftig ist das Entgelt als eigener Posten ausgewiesen. Das ist gut, denn Sie als Kunde können so genau nachvollziehen, was Sie für den Zähler zahlen.
Sie als Vertriebskunde der Stadtwerke Barsinghausen erhalten wie gewohnt eine Stromrechnung mit allen Posten. Das heiß, wir zahlen das Entgelt zunächst an den zuständigen Messstellenbetreiber und geben es dann 1:1 in Ihrer Stromrechnung an Sie weiter. Sie erhalten aber keine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber.
Marktkommunikation & Lieferantenwechsele
Mit Smart Meter machen wir jetzt das Stromnetz fit
FAQ zur Strom- und Gaspreisbremse
Strompreisbremse
Die Strompreisbremse wurde am 16.12.2022 beschlossen. Die Kilowattstunde wird für die ersten 80 % des Vorjahresverbrauches auf 40 Cent je kWh gedeckelt. Der Bund übernimmt die Differenz zum regulären Preis. Sie müssen sich um nichts kümmern, die Beantragung und Abwicklung des Preisdeckels übernehmen wir.
Der restliche Jahresverbrauch wird Stromkunden zum vollen Preis laut Vertrag berechnet.
Die erste Entlastung wird spätestens bis zum 31.03.2023 umgesetzt. Für den Verbrauch ab 01.01.2023 bis zur ersten Entlastung wird es eine rückwirkende Entlastung geben.
Die Strompreisbremse hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und kann bis zum 30.04.2024 verlängert werden.
Gaspreisbremse
Die Gaspreisbremse wurde am 16.12.2022 beschlossen. Die Kilowattstunde wird für die ersten 80 % der prognostizierten Jahresmenge zum Zeitpunkten September 2022 auf 12 Cent je kWh gedeckelt. Der Bund übernimmt die Differenz zum regulären Preis. Sie müssen sich um nichts kümmern, die Beantragung und Abwicklung des Preisdeckels übernehmen wir.
Den restlichen Jahresverbrauch wird Gaskunden zum vollen Preis laut Vertrag berechnet.
Die erste Entlastung wird spätestens bis zum 31.03.2023 umgesetzt. Für den Verbrauch ab 01.01.2023 bis zur ersten Entlastung wird es eine rückwirkende Entlastung geben.
Die Gaspreisbremse hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und kann bis zum 30.04.2024 verlängert werden.